Das EU-Gesetz betrifft dich, wenn du folgende Kriterien erfüllst:
☑️ Du bietest Dienstleistungen oder Produkte an Endverbraucher*innen an (sprich an Privatpersonen)
☑️ Du hast mehr als 10 Mitarbeitende, Halbtagskräfte und Aushilfen zählen zur Hälfte
☑️ Du hast mindestens 2 Millionen Jahresumsatz
Welche Produkte sind erfasst?
- Hardwaresysteme für Verbraucher*innen (zum Beispiel Computer, Tablets, Laptops) einschließlich Betriebssysteme für diese Hardwaresysteme
- Selbstbedienungsterminals im Zusammenhang mit den von der Richtlinie erfassten Dienstleistungen (zum Beispiel Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste (zum Beispiel Smartphones oder Tablets) oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (zum Beispiel Smart-TV) verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Welche Dienstleistungen sind erfasst?
- Telekommunikationsdienste
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (zum Beispiel Websites und Apps von Fernsehsendern oder Video-on-Demand-Plattformen)
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten (mit Ausnahmen für Stadt- und Regionalverkehrsdienste, für die nur Ziffer 5 gilt):
- Webseiten,
- Apps,
- elektronische Tickets und Ticketdienste,
- Bereitstellung von Verkehrsinformationen,
- interaktive Selbstbedienungsterminals mit Ausnahme solcher, die integraler Bestandteil von Fahrzeugen sind
- Bankdienstleistungen für Verbraucher*innen (zum Beispiel Online-Banking, Eröffnung eines Bankkontos, Verträge, Beratung)
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Websites und Apps, über die Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben wie beispielsweise Onlineshops)
Problem
Das Gesetz steht vor der Tür und gilt ab dem 28. Juni 2025. Das bedeutet nicht, dass dann eine Übergangsfrist beginnt, sondern diese endet und du kannst verwarnt werden.
Ein weiteres Problem, was nicht zur Strafe führt
Deine Website ist nicht für jede*n Websitebesuchenden gleichermaßen zu erkunden. Klar, nicht jeder hat als Zielgruppe Menschen mit Behinderung. Aber wäre es nicht schön, wenn die Person dennoch auf deiner Website navigieren könnte?
Lösung
Wenn du dich für die Barrierefreiheit entscheidest, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Du nutzt Eye-Able im Frontend
Mit dem Tool ermöglichst du deinen Besuchenden einen barrierefreien Zugang zu deiner Website, u. a. dank dieser Funktionen:
- Einfache Sprache
- Schriftgröße
- Kontrastmodus
- Nachtmodus
- Vorlesen
- Farbschwäche
- Bilder ausblenden
- Größerer Mauszeiger aktivieren
2. Du eliminierst alle Fehler im Backend
Du kannst zum einen mit Eye-Able eine Fehleranalyse machen und dann konkret die Fehler ausmerzen oder du nutzt ein kostenloses Tool, um einige Fehler zu identifizieren. Wichtig ist, dass du dich in die Lage eines Menschen mit Behinderung versetzt. Stell dir vor auf einer Seite gibt es vier Button, die alle „Weiterlesen“ heißen. Und jetzt stell dir vor, dass diese Person die Orientierung verliert und nicht weiß, wo es weitergeht? Klar, der Großteil deiner Websitebesuchenden verläuft sich hier nicht, aber wäre es nicht auch sehr einfach, den Buttontext individuell anzupassen, z. B. „Mehr über xyz erfahren“.
Fazit
Prüfe jetzt einmal intensiv, ob du per Gesetz verpflichtet bist, etwas zu unternehmen (die Zeit rennt etwas). Prüfe zudem, ob du – wenn du nicht verpflichtet bist – dennoch etwas für eine barrierefreie Website unternehmen möchtest. Gerne helfe ich dir weiter.