Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit ist keine Option mehr – sie ist ein Wettbewerbsvorteil.
Hast du schon von der Barrierefreiheit für Websites gehört?
Ab dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(kurz: BFSG). Bis dahin müssen Websites barrierefrei sein, wenn die Websitebetreibenden unter das Gesetz fallen. Wird eine Website nach dem Stichtag erstellt, muss sie von Beginn an, barrierefrei sein. Knapp 10 Millionen Bundesbürger*innen profitieren von der Inklusion und Zugänglichkeit digitaler Angebote.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
9,3 % der Deutschen haben eine Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, 2023). Diese digital zu erreichen ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u. a. der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Pflicht zur Barrierefreiheit für B2C-Websites.
Eine Website muss barrierefrei sein, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher*innen richtet. Dabei ist es unerheblich, ob sie von einem Unternehmen, einem Verein oder einer Stiftung betrieben wird – entscheidend ist die Endkund*innenansprache. Nutzt du ein Kontaktformular oder einen Online-Shop, wird Barrierefreiheit für dich zur Pflicht.
Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Website von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von möglichen Einschränkungen. Dazu gehören gut lesbare Texte, ausreichend Kontraste, eine intuitive Navigation sowie die Bedienbarkeit per Tastatur oder Screenreader. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Online-Dienstleistungen anbieten, Formulare nutzen oder Inhalte wie Videos und PDFs bereitstellen.
Mit einer barrierefreien Website erreichst du nicht nur mehr potenzielle Kund*innen, sondern verbesserst auch deine Nutzer*innenfreundlichkeit und suchmaschinenoptimierte Sichtbarkeit. Zudem erfüllst du rechtliche Vorgaben, denn je nach Branche und Land können Verstöße gegen Barrierefreiheitsrichtlinien sogar zu Abmahnungen führen.
Anforderungen an barrierefreie Websites.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 definieren klare Erfolgskriterien, um die Barrierefreiheit von Webinhalten sicherzustellen. Die Richtlinien sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
Stufe A
Die Minimalanforderung, die grundlegende Barrieren beseitigt. Diese Stufe ist eine Pflicht für alle Websites und stellt sicher, dass keine gravierenden Hürden bestehen, z. B. durch fehlende Alternativtexte für Bilder oder unlesbare Kontraste.
Stufe AA
Die Standardanforderung, die eine weitgehend barrierefreie Nutzung ermöglicht. Diese Stufe wird für alle Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, ab 2025 verpflichtend. Anforderungen sind z. B. eine gute Tastaturbedienbarkeit, skalierbare Schriftgrößen und verständliche Navigation.
Stufe AAA
Die höchste Stufe der Barrierefreiheit, die freiwillig, aber besonders nutzerfreundlich ist. Hier werden alle möglichen Barrieren beseitigt, um eine optimale digitale Erfahrung zu gewährleisten. Diese Stufe wird zwar selten gesetzlich gefordert, verbessert jedoch die Nutzer*innenerfahrung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) erheblich.
Barrierefreiheit und SEO.
Suchmaschinen wie Google und Bing bevorzugen barrierefreie Websites, da viele Aspekte der Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung (SEO) eng miteinander verknüpft sind. Eine klare Seitenstruktur, verständliche Navigation und ALT-Texte für Bilder verbessern nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern helfen auch den Suchmaschinen, Inhalte besser zu verstehen und einzuordnen.
Auch beim Thema Künstliche Intelligenz zahlt sich Barrierefreiheit aus: Nur barrierefreie Websites werden von KI-gestützten Systemen wie ChatGPT, Bard & Co. erfasst und ausgegeben. KI-Modelle ziehen ihre Informationen aus strukturierten, zugänglichen Quellen – eine barrierefreie Website erhöht also die Wahrscheinlichkeit, dass deine Inhalte in KI-generierten Antworten erscheinen.
Kurz gesagt: Wer auf Barrierefreiheit setzt, gewinnt doppelt – bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen und eine höhere Chance, von KI-Systemen indexiert zu werden.
Ein punktgenaues Beispiel zum BFSG.
Die folgenden Mindest-Anforderungen an das Kontrastverhältnis solltest du auf jeden Fall einhalten, um eine gute Lesbarkeit und Barrierefreiheit zu gewährleisten:
•4,5:1 für normalen Text – Damit wird sichergestellt, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen den Text gut lesen können.
•3:1 für großen Text (ab 18px bzw. 14px fett) – Größere Texte dürfen einen etwas geringeren Kontrast haben, da sie durch ihre Größe besser wahrgenommen werden.
Ein zu niedriger Kontrast, wie auf der linken Seite des Bildes mit einem Verhältnis von 3,11:1, erfüllt diese Anforderungen nicht und kann schwer lesbar sein. Auf der rechten Seite mit einem Verhältnis von 6,74:1 ist der Kontrast hoch genug, um sowohl für normalen als auch großen Text die AA-Kriterien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu erfüllen.
Achte also immer auf ausreichend Kontrast, besonders bei hellen Farben auf farbigen Hintergründen.
Informiere dich über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher solltest du dich mit dem Thema beschäftigen. Barrierefreie Websites können auch dich betreffen. Lade dir unser kostenloses Whitepaper herunter, um einen Überblick zu erhalten.